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Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes für Berlin von 11 % auf 20 % mit Wirkung zum 1.1.2011
Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 01.12.2011, 6 V 6176/11, rkr.
EFG 2012 S. 1105
Normen
[FGO] § 69 Abs. 3
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
[VergnStG BE] § 5 Abs. 1 Satz 1
[FGO] § 69 Abs. 3
[GG] Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
[VergnStG BE] § 5 Abs. 1 Satz 1
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Berlin-Brandenburg 7.7.2015, SIS 15 19 56, Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes im Land Berlin zum 1.1.2011 von 11 % auf 20 % ist nicht verfassungswi...
- FG Bremen 20.2.2014, SIS 14 09 51, Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten nach dem Bremischen Vergnügungssteuergesetz nicht verfassungswid...
- FG Bremen 11.4.2012, SIS 12 12 56, Vergnügungssteuersatzerhöhung ab dem 1.4.2011 für Geldspielgeräte in Bremen nicht verfassungswidrig: 1. D...

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