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Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar
Kapitel:
Privatbereich > Sonderausgaben
Privatbereich > Sonderausgaben
Fundstellen
-
Niedersächsisches FG 03.11.2011, 11 K 467/09
EFG 2012 S. 305
Normen
[EStG] § 4 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 5
[EStG] § 4 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 5
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: VIII R 49/11 (BFH), Abgrenzung, Sonderausgabe, Betriebsausgabe, Berufsausbildung, Erststudium, Zweitstudium
- nach: BFH, 16.06.2020, SIS 20 16 17, Abgrenzung, Sonderausgabe, Betriebsausgabe, Berufsausbildung, Erststudium, Zweitstudium
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 16.6.2020, SIS 20 16 17, Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, als Betriebsausgaben...
- FG Köln 22.5.2012, SIS 12 20 67, § 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß, Anwendung des § 12 Nr. 5 EStG bei parallelen Ausbildungen: 1. Die durch...

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