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- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Praxisgebühren sind außergewöhnliche Belastungen und keine Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)
Kapitel:
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Privatbereich > Außergewöhnliche Belastungen (allgemeine)
Fundstellen
- FG Baden-Württemberg 30.03.2011, 4 K 1053/09, rkr.
Normen
[EStG] § 10 Abs. 1 Nr. 3 a, § 10 Abs. 3, § 33 Abs. 1
[SGB V] § 28 Abs. 4, § 61
[EStG] § 10 Abs. 1 Nr. 3 a, § 10 Abs. 3, § 33 Abs. 1
[SGB V] § 28 Abs. 4, § 61
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 18.07.2012, SIS 12 22 04, Praxisgebühr, Beitrag, Krankenversicherung, Krankheitskosten, Sonderausgabe, Außergewöhnliche Belastung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 14.6.2012, SIS 12 32 14, Krankheitskosten, Berücksichtigung der zumutbaren Belastung ist verfassungsgemäß: Die Regelung über die z...

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