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Verzicht auf Mehrheitssstimmrecht eines GmbH-Anteils unterliegt nicht der Schenkungsteuer, keine wirtschaftliche Betrachtung bei Verkehrssteuern
			Kapitel: 
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
		
			Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
			Fundstellen
			
	
			- 
				FG Baden-Württemberg 25.05.2011, 7 K 1475/09
									
 EFG 2011 S. 2178
 DStRE 2012 S. 1140
			Normen
[BGB] § 516 Abs. 1
[ErbStG] § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1
					
	
			[BGB] § 516 Abs. 1
[ErbStG] § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- nach: BFH, 30.01.2013, SIS 13 11 88, Schenkungsteuer, GmbH, freigebige Zuwendung, Verzicht, Mehrheitsstimmrecht
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 30.1.2013, SIS 13 11 88, Verzicht eines Gesellschafters einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes Mehrstimmrecht ohne schenkun...
 
	
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