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Rückforderung einer abgetretenen Investitionszulage gegenüber dem Zessionar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zedenten, Widerruf der Zustimmung zur Entscheidung durch den Berichterstatter bei unveränderter Prozesslage unzulässig

Kapitel:
Neue Bundesländer > Investitionsförderung / Neue Bundesländer
Fundstellen
  1. Sächsisches FG 15.06.2011, 6 K 211/11, rkr.
Normen
[AO 1977] § 37 Abs. 2, § 218 Abs. 2
[FGO] § 79 a Abs. 3, § 79 a Abs. 4
[InsO] § 183 Abs. 2
[InvZulG] § 14
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 16.04.2013, SIS 13 23 14, Rückforderung, Investitionszulage, Insolvenz, Zessionar
  • nach: III R 14/12 (BFH), Rückforderung, Investitionszulage, Insolvenz, Zessionar
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