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Kraftfahrzeugsteuer für ein von einer Zwangsverwaltung erfasstes KFZ des Insolvenzschuldners ist keine Masseverbindlichkeit, sondern gegenüber dem Zwangsverwalter geltend zu machen

Kapitel:
Verschiedenes > Kraftfahrzeugsteuer / Verschiedenes
Fundstellen
  1. FG München 23.03.2011, 4 K 812/08
    EFG 2011 S. 1497
Normen
[AO 1977] § 34 Abs. 1, § 34 Abs. 3
[BGB] § 98 Nr. 2, § 1120, § 1192 Abs. 1
[InsO] § 35, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 1, § 80 Abs. 2 Satz 2
[KraftStG] § 7 Nr. 1
[ZVG] § 145 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 01.08.2012, SIS 12 30 33, Kraftfahrzeugsteuer, Insolvenz, Bekanntgabe, Steuerschuldner
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