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Verlustausgleichsverbot nach § 15 b EStG, Anlaufverluste, Darlegungs- und Beweislast, Anscheinsbeweis

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. FG Münster 08.11.2010, 5 K 4566/08 F
    EFG 2011 S. 438
Normen
[EStG] § 15 b Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 06.02.2014, SIS 14 08 52, Steuerstundungsmodell, Modellhafte Gestaltung, Fondsgesellschaft, Leasing, Ansparrücklage, Anlaufverlust
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Münster 21.2.2020, SIS 19 22 53, Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15 b EStG: Ein Konzept, das keine steuerlichen Vorteile in Aussicht ...
  • BFH 6.2.2014, SIS 14 08 52, Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen durch Erzielung negativer E...
  • FG Münster 22.11.2013, SIS 14 03 31, Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 15 b Abs. 1 EStG: 1. Die aufgrund eines vielfach ...
  • Hessisches FG 12.2.2013, SIS 13 21 05, Rückwirkende Anwendung des § 15 b EStG auf eine GbR ohne Außenvertrieb: 1. Vorliegen eines vorgefertigten...
  • FG Rheinland-Pfalz 30.1.2013, SIS 13 13 30, Anwendbarkeit von § 15 b EStG auf Verluste aus Beteiligungen an einer ausländischen Personengesellschaft,...
  • FG Baden-Württemberg 7.7.2011, SIS 11 31 78, § 15 b und § 52 Abs. 33 a EStG sind verfassungsgemäß, Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung von Steuersp...
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