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Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 Nr. 3 EStG, Bruttobesteuerung
Kapitel:
International > Beschränkte Steuerpflicht
International > Beschränkte Steuerpflicht
Fundstellen
-
FG München 19.07.2010, 7 K 1154/09
EFG 2010 S. 1891
Normen
[DBA-Luxemburg 1959] Art. 15 Abs. 3
[EG] Art. 49, Art. 50
[EStG] § 4 Abs. 4, § 50 d Abs. 2 Satz 2, § 50 a Abs. 4 Nr. 3
[DBA-Luxemburg 1959] Art. 15 Abs. 3
[EG] Art. 49, Art. 50
[EStG] § 4 Abs. 4, § 50 d Abs. 2 Satz 2, § 50 a Abs. 4 Nr. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 25.04.2012, SIS 12 21 60, Steuerabzug, Betriebsausgabe, Lizenzgebühren, Dienstleistungsfreiheit, Doppelbesteuerung, Luxemburg
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 25.4.2012, SIS 12 21 60, Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug gemäß § 50 a Abs. 4 Nr. 3 EStG: 1. Das Steuerabzugsverfahr...
- BFH 27.7.2011, SIS 11 37 28, Beschränkte Steuerpflicht der Überlassung von Rechten, Berücksichtigung von (Unter-)Lizenzgebühren als Au...

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