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Kein Kapitalertragsteuerabzug von Zahlungen einer Familienstiftung an die Destinatäre mangels Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 16.09.2009, 8 K 9250/07
    EFG 2010 S. 55
Normen
[AO 1977] § 191 Abs. 1 Satz 1
[EStG 2002] § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 9, § 44 Abs. 5 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 03.11.2010, SIS 11 05 54, Stiftung, Destinatszahlung, Kapitaleinkünfte, Haftung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 3.11.2010, SIS 11 05 54, Zahlungen einer Familienstiftung an Familienangehörige als Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1. Können die L...
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