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Mehrmütterorganschaft, rückwirkende Änderungen durch das UntStFG, Verfassungsmäßigkeit
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
BVerfG 10.07.2009, 1 BvR 1416/06 (ECLI:DE:BVerfG:2009:rk20090710.1bvr141606)
HFR 2009 S. 1030
Normen
[GewStG] § 2 Abs. 2 Satz 3
[GewStG] § 2 Abs. 2 Satz 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: BFH, 14.03.2006, SIS 06 20 63, Gewerbesteuer, Gewerbeverlust, Konzern, Mehrmütterorganschaft, Personengesellschaft, Rückwirkung, Unternehmensidentität, Unternehmeridentität, Verbundene Unternehmen, Verfassung, Verlustabzug, Vertrauensschutz
Zitiert in... / geändert durch...
- BVerfG 12.7.2023, SIS 23 12 92, Nichtannahmebeschluss, echte Rückwirkung der Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG 2010 zur Einkomme...
- Hessisches FG 8.3.2017, SIS 17 13 61, Übertragung gewerbesteuerlicher Verluste einer gewerbesteuerlichen Mehrmütterorganschaft aus Billigkeitsg...
- Hessisches FG 8.3.2017, SIS 17 13 62, Zurechnung von Verlusten bei einer gewerbesteuerlichen Mehrmütterorganschaft: 1. Gewerbeverluste, die dur...
- OFD Niedersachsen 26.1.2011, SIS 11 15 05, Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Unternehmereigenschaft: Die BFH-Urteile vom 20.8.2009 (BFHE...
- Niedersächsisches FG 28.9.2010, SIS 10 41 56, Zeitlicher Anwendungsbereich des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG in der Fassung des JStG 2007: 1. Zu den Vorausset...

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