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Nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG einbehaltene Zinsabschlagsteuer wird auf die festgesetzte Einkommensteuer des Veranlagungszeitraums angerechnet, in dem die Zinsabschlagsteuer erhoben wurde
Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
-
FG München 26.05.2009, 13 K 3451/07
EFG 2009 S. 1472
Normen
[AO 1977] § 130 Abs. 2 Nr. 4, § 218 Abs. 2
[AuslInvestmG] § 18 a Abs. 1 Nr. 3
[EStG] § 36 Abs. 2 Nr. 2
[EStR 2004] R 213 d Abs. 1 Satz 3
[InvStG 2004] § 2 Abs. 1 Satz 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 7
[AO 1977] § 130 Abs. 2 Nr. 4, § 218 Abs. 2
[AuslInvestmG] § 18 a Abs. 1 Nr. 3
[EStG] § 36 Abs. 2 Nr. 2
[EStR 2004] R 213 d Abs. 1 Satz 3
[InvStG 2004] § 2 Abs. 1 Satz 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 7
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 08.09.2010, SIS 10 42 45, Anrechnung, Kapitalertragsteuer, Ausland, Investmentfonds
Zitiert in... / geändert durch...
- FG München 24.9.2013, SIS 15 01 64, Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge nur bei Erfassung der Erträge als Einnahmen, den die ...
- BFH 8.9.2010, SIS 10 42 45, Anrechnung von Kapitalertragsteuer auf Fondserträge: Eine Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Investmentf...

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