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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 48/05
§§: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, InsO § 130, InsO § 131, InsO § 142
Schlagwörter Haftung, Vorstand, Sportverein, Insolvenz
Rechtsfrage: Haftung des ehemaligen Vorstandsmitglieds eines insolventen Sportvereins für nicht abgeführte Lohnsteuer: Haftet ein ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstand nach den gleichen Grundsätzen wie ein bezahlter hauptamtlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft? Wirkt die Abführung von Lohnsteuern in der Insolvenz des Steuerschuldners gläubigerschädigend? Anfechtungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters nach §§ 129 ff. InsO? Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Steuerschaden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.06.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 5031/00 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 00 99
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision