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Anwendung von zu anderen Rechtsnormen ergangener Rechtsprechung auf § 3 InvZulG 1999, entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken, Leerstand von mehr als einem Jahr während der fünfjährigen Bindungsfrist

Kapitel:
Neue Bundesländer > Investitionsförderung / Neue Bundesländer
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 27.09.2007, 13 K 2430/04 B
    EFG 2009 S. 962
Normen
[BerlinFG] § 14 Abs. 2, § 19
[EStG 1990] § 7 c
[InvZulG 1977] § 4
[InvZulG 1999] § 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Berlin-Brandenburg 25.6.2009, SIS 09 27 38, Verletzung der Verbleibensfrist gem. § 2 InvZulG 1999 durch Abmeldung eines Kraftfahrzeugs, Abgrenzung zw...
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