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Berechnung von Aussetzungszinsen nach dem geschuldeten und tatsächlich von der Vollziehung ausgesetzten Betrag
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Rechtsbehelfe > Vorläufiger Rechtsschutz
Fundstellen
-
FG Düsseldorf 13.11.2008, 12 K 2457/07 AO
EFG 2009 S. 382
Normen
[AO 1977] § 237 Abs. 1 Satz 1
[AO 1977] § 237 Abs. 1 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 31.08.2011, SIS 12 00 92, Aussetzungszinsen, Folgebescheid, Einspruch
- nach: X B 19/09, Aussetzungszinsen
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 31.8.2011, SIS 12 00 92, Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs: Hatte ein...

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