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Übergang von Gewerbesteuerschulden gem. § 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG bei Spaltung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Fundstellen
-
FG des Landes Sachsen-Anhalt 24.04.2008, 1 K 844/06
EFG 2008 S. 1752
Normen
[AO 1977] § 45, § 191
[GewStG] § 5 Abs. 1 Satz 1
[UmwG] § 19 Abs. 3, § 123 Abs. 2 Nr. 2, § 126 Abs. 1 Nr. 9, § 133 Abs. 3
[AO 1977] § 45, § 191
[GewStG] § 5 Abs. 1 Satz 1
[UmwG] § 19 Abs. 3, § 123 Abs. 2 Nr. 2, § 126 Abs. 1 Nr. 9, § 133 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 05.11.2009, SIS 09 39 22, Neugründung, Spaltung, Übernahme, Steuerschulden, Gewerbesteuer
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 5.11.2009, SIS 09 39 22, Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge: Bei einer Abspaltung durch Neugründung gemäß § 123 Abs....

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