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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-376/07 (EuGH)
§§: KN Kap. 84 Anmerkung 5, KN Position 8471
Schlagwörter EG, EU, Zolltarif, Datenverarbeitungsmaschine, Farbmonitor
Rechtsfrage: 1. Ist Anmerkung 5 zu Kap. 84 der KN i.d.F. des Anhangs I der VO (EG) Nr. 1789/2003 dahin auszulegen, dass eine Einreihung eines Farbmonitors, der sowohl Signale aus einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine, wie sie in Pos. 8471 KN bezeichnet ist, als auch solche aus anderen Quellen darstellen kann, in Pos. 8471 KN ausgeschlossen ist? - 2. Wenn für den in der ersten Frage bezeichneten Farbmonitor eine Einreihung in Pos. 8471 KN nicht ausgeschlossen ist: Anhand welcher Umstände ist zu bestimmen, ob der Monitor eine Einheit von der ausschließlich oder hauptsächlich in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 269 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.02.2009
Erledigungs-Az: Rs C-376/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 12 12