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Erweiterung des Prüfungsumfangs ist kein Widerruf der ursprünglichen Prüfungsanordnung, Einspruch gegen die Prüfungsanordnung bei Auftragsprüfung, Zuständigkeit für die Einspruchsentscheidung, Ermessen, keine Heilung bei unwirksamem Prüfungsauftrag
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Fundstellen
-
FG München 04.04.2007, 5 K 2853/06
EFG 2007 S. 1397
Normen
[AO 1977] § 5, § 118, § 127, § 131, § 195 Satz 2, § 196, § 357 Abs. 2, § 367 Abs. 3 Satz 1
[AO 1977] § 5, § 118, § 127, § 131, § 195 Satz 2, § 196, § 357 Abs. 2, § 367 Abs. 3 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 18.11.2008, SIS 09 06 86, Auftragsprüfung, Prüfungsanordnung, Einspruchsentscheidung, Ermessen
- nach: II R 56/08 (BFH), Vermögensteuer, Prüfungsanordnung, Erweiterung, Einspruchsentscheidung, Zuständigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 18.11.2008, SIS 09 06 86, Prüfungsanordnung, Zuständigkeit für Einspruchsverfahren: Bei Beauftragung mit einer Außenprüfung (§ 195 ...
- Hessisches FG 10.4.2008, SIS 08 33 98, Rechtsmitteladressat bei Erlass einer Prüfungsanordnung durch ein beauftragtes FA: 1. Über den Einspruch ...

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