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Feststellungsklage bei Streit über den Leistungsempfänger der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughauptuntersuchung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Bemessungsgrundlage / Umsatzsteuer
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Bemessungsgrundlage / Umsatzsteuer
Fundstellen
-
FG München 15.11.2006, 3 K 3118/03
EFG 2007 S. 1115
Normen
[FGO] § 41
[StVZO] § 29
[UStG 1999] § 3 Abs. 3, § 10 Abs. 1 Satz 5, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1
[FGO] § 41
[StVZO] § 29
[UStG 1999] § 3 Abs. 3, § 10 Abs. 1 Satz 5, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 30.03.2011, SIS 11 20 06, Rechnung, Umsatzsteuerausweis, Leistungsempfänger, TÜV, Kraftfahrzeug
- nach: V B 233/06, Vorsteuerabzug, Rechnung, Steuerausweis, Kraftfahrzeug, Hauptuntersuchung
- nach: XI B 217/06, Vorsteuerabzug, Rechnung, Steuerausweis, Kraftfahrzeug, Hauptuntersuchung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG München 9.7.2014, SIS 16 08 51, Anspruch auf Erteilung einer beantragten verbindlichen Auskunft, Anforderungen an die erteilte Auskunft, ...
- BFH 30.3.2011, SIS 11 20 06, Unzulässigkeit einer Feststellungsklage: Eine Klage, mit der eine Kfz-Werkstatt gegenüber dem für sie nic...

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