Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht

Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht: Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen nicht allein wegen hoher Werbungskostenüberschüsse zu überprüfen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). - Urt.; BFH 24.8.2006, IX R 15/06; SIS 07 06 13

Kapitel:
Haus - und Grundbesitz > Allgemeine Werbungskosten / Haus- und Grundbesitz
Fundstellen
  1. BFH 24.08.2006, IX R 15/06
    BStBl 2007 II S. 256
    DB 2007 S. 2398
    LEXinform 5004010

    Anmerkungen:
    zur Veröffentlichung in BStBl II bestimmt nach BMF-Online vom 23.3.2007
    B.H. in INF 6/2007 S. 207
    St.K. in INF 3/2007 S. 109
    B.H. in HFR 4/2007 S. 336
    B.T. in DStRE 10/2007 S. 607
Normen
[EStG] § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Münster, 08.11.2005, SIS 06 14 10, Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Liebhaberei, Totalüberschussprognose
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 26.5.2020, SIS 20 10 34, Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung: 1. Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müs...
  • FG Mecklenburg-Vorpommern 23.10.2019, SIS 19 21 01, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung: 1. Bei einer ausschließlich an wechselnde ...
  • BFH 8.1.2019, SIS 19 02 25, Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, Wechsel von dauerhafter Vermi...
  • BFH 9.3.2017, SIS 17 07 93, Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass bei teilweise selb...
  • BFH 31.1.2017, SIS 17 10 33, Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht fest...
  • BFH 4.3.2016, SIS 16 09 86, Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteter oder dazu bereit geha...
  • FG Baden-Württemberg 23.2.2016, SIS 17 16 95, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer nicht in einem touristisch anerkannten Feriengebiet beleg...
  • BFH 5.1.2016, SIS 16 04 97, Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: Die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Einkünfteerzi...
  • FG Köln 17.12.2015, SIS 16 04 00, Verlustabzug bei Ferienhäusern: Der nachträgliche Ausschluss der ursprünglich vereinbarten Selbstnutzungs...
  • FG Düsseldorf 14.8.2015, SIS 17 09 44, Vermietung von aufwendig ausgestatteten Ferienwohnungen, Einkünfteerzielungsabsicht, Feststellung ortsübl...
  • LfSt Bayern 23.6.2015, SIS 15 16 21, Vermietung und Verpachtung, Einkunftserzielungsabsicht: Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seinen L...
  • LfSt Bayern 5.9.2014, SIS 14 25 16, Vermietung und Verpachtung, Einkunftserzielungsabsicht: Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen au...
  • BFH 18.1.2013, SIS 13 07 12, Besteuerung von Ferienwohnungen, kein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb ohne Einkünfteerzielun...
  • FG Düsseldorf 28.7.2011, SIS 12 28 75, Erstattungszinsen im Sinne des § 233 a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen, Verfassungsmäßigkeit der rüc...
  • FG Düsseldorf 28.7.2011, SIS 12 28 76, Erstattungszinsen im Sinne des § 233 a AO als Einnahmen aus Kapitalvermögen, Verfassungsmäßigkeit der rüc...
  • BFH 14.1.2010, SIS 10 11 91, Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: 1. Während nach der ständigen Rechtsprech...
  • BFH 28.10.2009, SIS 10 11 79, Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung: Ist die Vermietung des Ferienobjekts (Ferienwoh...
  • FG Nürnberg 25.6.2009, SIS 09 27 78, Typisierende Annahme der Einnahmeüberschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtun...
  • FG Baden-Württemberg 18.5.2009, SIS 12 05 84, Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bezüglich der Vermietung einer teilweise selbst genutzten Ferienwo...
  • BFH 7.10.2008, SIS 08 43 64, Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung: 1. Bei einer ausschließlich an wechsel...
  • BFH 19.8.2008, SIS 08 43 39, Ferienwohnung, Prüfung ortsüblicher Vermietungszeiten: Wird eine Ferienwohnung nicht durchweg im ganzen J...
  • BFH 24.6.2008, SIS 08 31 84, Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen: Ob die "ortsüblichen Vermietungszei...
  • FG Berlin-Brandenburg 7.5.2008, SIS 08 30 17, Verdeckte Gewinnausschüttung wegen nicht dem Fremdvergleich standhaltenden Pachtvertrag, keine verdeckte ...
  • BFH 29.8.2007, SIS 08 04 58, Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen: 1. Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste ver...
  • FG Hamburg 9.7.2007, SIS 07 33 79, Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO: Für einen Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO ist es erforderlic...
Anmerkung Vors. RiinBFH Prof. Dr. Jachmann-Michel

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Sie vermieteten seit dem Jahr 1986 und auch in den Streitjahren (1999 und 2000) ihre in vollem Umfang fremd finanzierte Ferienwohnung im Sauerland ausschließlich an ständig wechselnde Feriengäste und hielten sie in der übrigen Zeit dafür bereit.

 

In ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erklärten die Kläger Werbungskostenüberschüsse bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) letztlich der Besteuerung nicht zugrunde legte. Da die Kläger von Anfang an nur Verluste erwirtschaftet hätten, könne nicht mehr von ihrer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden. Der Einspruch wie auch die Klage blieben erfolglos.

 

Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in EFG 2006, 496 = SIS 06 14 10 veröffentlichten Urteil aus, es könne sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht anschließen, bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung sei auch dann grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, der Steuerpflichtige beabsichtige, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn die Mieteinnahmen in einem krassen Missverhältnis zu den Schuldzinsen stünden oder absehbar sei, dass ein Totalüberschuss nicht erwirtschaftet werden könne. Die vom FG angestellte Prognose führe dazu, dass ein Totalgewinn nicht zu erwirtschaften gewesen sei.

 

Hiergegen richtet sich die Revision der Kläger, mit der sie die Verletzung von § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) rügen. Nach dem Regelungszweck habe eine Prognose nicht angestellt werden dürfen.

 

Die Kläger beantragen, die Einkommensteuerbescheide des FA vom 7.11.2001 für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 7.11.2002 dahin gehend zu ändern, dass bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für den Veranlagungszeitraum 1999 ein negativer Überschuss in Höhe von 12.194 DM und für den Veranlagungszeitraum 2000 ein negativer Überschuss in Höhe von 10.286 DM berücksichtigt wird.

 

Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

 

II. Die Revision ist begründet. Die Vorentscheidung ist aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - ). Das FG hat die Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger unzutreffend verneint und deshalb § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verletzt.

 

1. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist bei in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen (z.B. BFH-Urteile vom 15.2.2005 IX R 53/03, BFH/NV 2005, 1059 = SIS 05 25 83, und vom 5.11.2002 IX R 18/02, BFHE 200, 556, BStBl II 2003, 914 = SIS 03 13 53; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 8.10.2004 IV C 3 - S 2253 - 91/04, BStBl I 2004, 933 = SIS 04 39 32, Tz. 16).

 

An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz der Einwendungen des FG fest. Sie beruht maßgebend auf dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, nach dem bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich und typisierend davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, auch wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (grundlegend BFH-Urteil vom 30.9.1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 = SIS 98 02 12; so auch BMF-Schreiben in BStBl I 2004, 933 = SIS 04 39 32). Weil besondere Umstände auch nach der Vorinstanz - vom Erfordernis ortsüblicher Vermietungszeiten einmal abgesehen (dazu unter 2.) - nicht gegen das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht im Streitfall sprechen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 = SIS 98 02 12, unter 2. d; vom 6.11.2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 = SIS 02 03 94 - Ferienwohnung - ; vom 5.11.2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46, BStBl II 2003, 646 = SIS 03 07 80 - verbilligte Vermietung - ; vom 9.7.2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695 = SIS 02 93 35; vom 9.7.2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580 = SIS 02 93 34 - befristete Vermietungstätigkeit - ; vom 6.10.2004 IX R 30/03, BFHE 208, 142, BStBl II 2005, 386 = SIS 05 08 35 - aufwendig gestaltetes Wohngebäude - ), ist es entgegen der Auffassung des FG unerheblich, ob die Kläger mit ihrer auf Dauer angelegten Fremdvermietung tatsächlich einen Totalüberschuss erzielen konnten. Denn zu einer dies überprüfenden Prognose kommt es nicht. Es ist für die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht kennzeichnend, auf den typischen statt auf den verwirklichten Geschehensablauf abzustellen (BFH-Urteil vom 19.4.2005 IX R 15/04, BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754 = SIS 05 39 39, m.w.N.). Weil diese Typisierung in § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG angelegt ist, handelt es sich entgegen der Auffassung der Vorinstanz nicht um eine (unzulässige) Unterstellung oder unwiderlegliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht durch die Rechtsprechung, sondern um Gesetzesauslegung. Deshalb weicht der BFH mit seiner Interpretation des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch nicht vom Beschluss des Großen Senats vom 25.6.1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 = SIS 84 21 08) ab.

 

2. Diese Rechtsprechung hat der Senat dahin fortentwickelt, dass (auch) beim ausschließlichen Vermieten von Ferienwohnungen - in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten - die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 = SIS 02 03 94 zu überprüfen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich, d.h. mindestens um 25 v.H., unterschreitet. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf sein Urteil vom 26.10.2004 IX R 57/02 (BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388 = SIS 05 12 86).

 

3. Nach diesen Maßstäben kann die Entscheidung der Vorinstanz keinen Bestand haben; sie ist aufzuheben. Die vom FG vorgenommene Prognose ist kein an die tatsächliche Gestaltung des Sachverhalts anknüpfender Ausnahmefall im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 = SIS 98 02 12.

 

4. Die Sache ist nicht entscheidungsreif.

 

a) Nach den unangefochtenen Feststellungen des FG haben die Kläger die Ferienwohnung im Sauerland zwar ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehalten. Dies reicht aber nach der fortentwickelten Rechtsprechung des Senats nicht mehr ohne weiteres zur Bejahung der Einkünfteerzielungsabsicht aus.

 

b) Das FG muss vielmehr noch ermitteln, ob die Vermietung der Ferienwohnung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen (ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind) um mindestens 25 v.H. unterschritten hat und je nach Ergebnis entweder die Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger ohne weitere Prüfung bejahen oder sie nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 = SIS 02 03 94 überprüfen.

Anmerkung Vors. RiinBFH Prof. Dr. Jachmann-Michel

Die Sache war nicht entscheidungsreif. Das FG hat noch zu ermitteln, ob die Vermietung der Ferienwohnung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen (ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind) um mindestens 25 v.H. unterschritten hat und je nach Ergebnis entweder die Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger ohne weitere Prüfung bejahen oder sie nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 197 S. 151, BStBl 2002 II S. 726 = SIS 02 03 94 überprüfen.