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Vorläufige Steuerfestsetzung, Wegfall der Ungewissheit, unterlassene Berücksichtigung innerhalb der nach § 171 Abs. 8 AO verlängerten Festsetzungsfrist, keine spätere Berücksichtigung als rückwirkendes Ereignis, Anwendungsbereich der Anlaufhemmung in § 175 Abs. 1 Satz 2 AO
Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
-
FG München 24.02.2006, 10 K 1961/04
EFG 2006 S. 1394
Normen
[AO 1977] § 165 Abs. 1 Satz 1, § 165 Abs. 2 Satz 2, § 171 Abs. 8 Satz 1, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 175 Abs. 1 Satz 2
[EStG 1990] § 10 e Abs. 6
[AO 1977] § 165 Abs. 1 Satz 1, § 165 Abs. 2 Satz 2, § 171 Abs. 8 Satz 1, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 175 Abs. 1 Satz 2
[EStG 1990] § 10 e Abs. 6
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 10.05.2007, SIS 07 21 33, Erbbaurecht, Rückwirkendes Ereignis, Verjährung, Anlaufhemmung, Änderung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 10.5.2007, SIS 07 21 33, Änderung wegen Beseitigung der Ungewissheit bei vorläufiger Steuerfestsetzung, Verjährung: Das FA kann ei...

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