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Bei Nettolohnvereinbarungen mit (japanischen) Arbeitnehmern sind Einkommensteuererstattungen mit ihrem Nettobetrag vom Bruttolohn abzuziehen

Kapitel:
Unternehmensbereich > Lohnsteuer > Arbeitslohn
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 24.04.2006, 17 K 4592/04 H (L)
    EFG 2006 S. 1429
Normen
[EStG] § 11 Abs. 1, § 38 Abs. 3 Satz 1, § 39 b, § 39 a Abs. 1
[LStR] R 122
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 30.07.2009, SIS 09 30 36, Lohnsteuer, Haftung, Nettolohnvereinbarung, Steuererstattung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 30.7.2009, SIS 09 30 36, Abtretung des ESt-Anspruchs an Arbeitgeber, Nettolohnvereinbarung, LSt-Abzug: 1. Maßgeblich für den Lohns...
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