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Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehrdienst (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b EStG)
Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
-
Schleswig-Holsteinisches FG 07.02.2006, 3 K 290/05
EFG 2006 S. 684
Normen
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 25.01.2007, SIS 07 13 14, Kindergeld, Ausbildung, Ausbildungswilligkeit, Arbeitsloser, Grundwehrdienst, Übergangszeit
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 25.1.2007, SIS 07 13 14, Kindergeld für Zeitraum zwischen Ausbildung und Wehrdienst: Kinder können bis zur Vollendung des 27. Lebe...

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