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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-114/14 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. h
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuerbefreiung, Dienstleistung, Post
Rechtsfrage: Hat das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 132 Abs. 1 Buchst. a und 135 Abs. 1 Buchst. h RL 2006/112/EG verstoßen, dass es von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachte Postdienstleistungen und dazugehörende Lieferungen von Gegenständen sowie die Lieferung von im Inland gültigen Postwertzeichen zum aufgedruckten Wert nicht von der Mehrwertsteuer befreit hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Schweden
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 135 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.04.2015
Erledigungs-Az: Rs C-16/14