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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 1/01 |
§§: | EStG § 50 d Abs. 3 |
Schlagwörter | Steuerabzug, Freistellungsbescheinigung, Ausland, USA, Antrag |
Rechtsfrage: | Kann nur der ausländische Gläubiger von Software-Nutzungsvergütungen als Steuerschuldner oder auch der Vergütungsschuldner den Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 d Abs.3 EStG stellen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 6260/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2001 |
Erledigungs-Az: | I R 1/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |