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Zufluss einer Tantieme, zur Änderungsbefugnis des FA nach Antrag des Steuerpflichtigen auf schlichte Änderung zu seinen Ungunsten, Ergehen eines dem Begehren nur teilweise entsprechenden Änderungsbescheids und Einlegung eines unzulässigen Einspruchs

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. FG München 26.01.2005, 9 K 694/04
    EFG 2005 S. 839
Normen
[AO 1977] § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 350, § 367 Abs. 2 Satz 1, § 367 Abs. 2 Satz 3
[EStG] § 11 Abs. 1, § 20
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 07.11.2006, SIS 07 04 48, Änderungsbefugnis, Schlichte Änderung, Antrag, Steuererhöhung
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 7.11.2006, SIS 07 04 48, Änderung aufgrund Antrags oder Zustimmung, Wiederholung: 1. Die Bestandskraft eines nach § 172 Abs. 1 Sat...
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