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Ermittlung des Gewerbeertrages bei Tonnagebesteuerung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
FG Hamburg 27.10.2004, VII 265/02
EFG 2005 S. 466
Normen
[EStG] § 5 a
[GewStG] § 7 Satz 1, § 7 Satz 2
[EStG] § 5 a
[GewStG] § 7 Satz 1, § 7 Satz 2
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 16.12.2009, SIS 10 10 71, Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten, Rechtmäßigkeit der Tonnagebesteuerung: 1. Eine Empfangsvo...
- FG Hamburg 11.9.2009, SIS 09 39 84, Kein Unterschiedsbetrag für Schiffbauverträge: 1. Bei Übergang zur Tonnagebesteuerung sind Unterschiedsbe...
- BFH 13.12.2007, SIS 08 14 78, Betriebsaufgabe bei Tonnagebesteuerung, GewSt: Veräußert eine Einschiffs-Personengesellschaft ihr Handels...
- FG Hamburg 25.4.2007, SIS 07 26 70, Gewerbeertrag nach § 5 a EStG bei der Tonnagebesteuerung: 1. Der nach § 5 a EStG ermittelte Gewinn gilt g...
- FG Hamburg 28.11.2005, SIS 07 05 74, Keine Gewerbesteuer bei Auflösung des Unterschiedsbetrages nach § 5 a Abs. 4 EStG im Falle einer Betriebs...
- FG Hamburg 15.4.2005, SIS 05 35 51, Zugrundelegung des ermittelten Gewinns, nicht des pauschalisierten Gewinns für die Anwendung des § 15 a E...

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