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Zugrundelegung des ermittelten Gewinns, nicht des pauschalisierten Gewinns für die Anwendung des § 15 a EStG
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Negatives Kapitalkonto
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Negatives Kapitalkonto
Fundstellen
-
FG Hamburg 15.04.2005, VII 247/02
EFG 2005 S. 1264
Normen
[EStG] § 5 a, § 15 a
[EStG] § 5 a, § 15 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: VIII R 33/05, Verlustverrechnung, Tonnagebesteuerung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 16.12.2009, SIS 10 10 71, Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten, Rechtmäßigkeit der Tonnagebesteuerung: 1. Eine Empfangsvo...
- FG Hamburg 11.9.2009, SIS 09 39 84, Kein Unterschiedsbetrag für Schiffbauverträge: 1. Bei Übergang zur Tonnagebesteuerung sind Unterschiedsbe...
- FG Hamburg 27.8.2009, SIS 09 38 67, Unterschiedsbetrag bei der Tonnagebesteuerung: 1. § 5 a Abs. 4 EStG trifft für die Verteilung des Untersc...
- Schleswig-Holsteinisches FG 25.2.2009, SIS 09 13 96, Reihenfolge der Verrechnung im Rahmen der Tonnagebesteuerung nach § 5 a EStG: Im Rahmen der Tonnagebesteu...
- BFH 20.11.2006, SIS 07 04 49, Tonnagebesteuerung, Verrechnung früherer Verluste: Der während der Tonnagebesteuerung gemäß § 5 a Abs. 5 ...

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