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Kein Anspruch des Einspruchsführers gegen das Finanzamt auf Ruhen seines Einspruchs
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Fundstellen
- FG München 12.12.2002, 15 K 4395/00, rkr.
Normen
[AO 1977] § 363 Abs. 2 Satz 3, § 363 Abs. 2 Satz 4
[AO 1977] § 363 Abs. 2 Satz 3, § 363 Abs. 2 Satz 4
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 26.9.2006, SIS 07 03 12, Ruhendes Einspruchsverfahren, Fortsetzung, Ermessen: Ein gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 kraft Gesetzes...
- FG Hamburg 28.11.2005, SIS 06 10 14, Isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung: Zu einer isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheid...
- FG Düsseldorf 20.10.2005, SIS 06 05 42, Grundsätzlich kein Anspruch des Einspruchsführers auf Ruhen des Einspruchsverfahrens gem. § 363 AO: 1. Di...

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