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Angemessenheit der Gewinnverteilung bei partiarischem Darlehen oder typisch stiller Gesellschaft
Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
Fundstellen
-
BFH 27.03.2001, I R 52/00 (NV)
BFH/NV 2002 S. 537
Normen
[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2
[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: Niedersächsisches FG, 29.02.2000, SIS 01 60 27, Angemessenheit, Betriebsausgaben, Partiarisches Darlehen, Stille Gesellschaft, Verdeckte Gewinnausschüttung
Zitiert in... / geändert durch...
- Niedersächsisches FG 2.7.2020, SIS 20 16 21, Keine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs aufgrund fehlenden Fremdvergleichs bei atypisch stiller Bet...
- BFH 19.2.2009, SIS 09 14 85, Angehöriger als atypisch stiller Gesellschafter, Gewinnsprung: Ist ein Angehöriger als typisch stiller Ge...
- FG Bremen 1.9.2005, SIS 06 42 80, Angemessenheit der Gewinnbeteiligung bei typischer stiller Beteiligung: 1. Gewinnanteile des typisch stil...

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