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Angemessenheit der Gewinnverteilung bei partiarischem Darlehen oder typisch stiller Gesellschaft
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
		
			Unternehmensbereich > Betriebsaufgabe, Veräußerung, Anteilsübertragung
			Fundstellen
			
	
			- 
				BFH 27.03.2001, I R 52/00 (NV)
									
 BFH/NV 2002 S. 537
			Normen
[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2
					
	
			[KStG] § 8 Abs. 3 Satz 2
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- vor: Niedersächsisches FG, 29.02.2000, SIS 01 60 27, Angemessenheit, Betriebsausgaben, Partiarisches Darlehen, Stille Gesellschaft, Verdeckte Gewinnausschüttung
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- Niedersächsisches FG 2.7.2020, SIS 20 16 21, Keine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs aufgrund fehlenden Fremdvergleichs bei atypisch stiller Bet...
- BFH 19.2.2009, SIS 09 14 85, Angehöriger als atypisch stiller Gesellschafter, Gewinnsprung: Ist ein Angehöriger als typisch stiller Ge...
- FG Bremen 1.9.2005, SIS 06 42 80, Angemessenheit der Gewinnbeteiligung bei typischer stiller Beteiligung: 1. Gewinnanteile des typisch stil...
 
	
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