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Kein Kindergeld für den dreimonatigen Zeitraum zwischen Abschluss der Berufsausbildung und Beginn des Studiums, in dem das Kind berufstätig ist
Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
-
FG des Landes Brandenburg 15.11.2000, 6 K 420/00
EFG 2001 S. 375
Normen
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst b, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst c, § 32 Abs. 4 Satz 2, § 63 Abs. 1 Nr. 1
[EStG] § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst b, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst c, § 32 Abs. 4 Satz 2, § 63 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
Zitiert in... / geändert durch...
- Schleswig-Holsteinisches FG 30.8.2004, SIS 04 37 22, Zum Anspruch auf Kindergeld für ein Ausbildungsplatz suchendes Kind, das einer Vollzeitbeschäftigung nach...
- BFH 19.10.2001, SIS 02 02 19, Kind, Vollzeiterwerbstätigkeit zwischen Ausbildungen: 1. Geht ein Kind nach Abschluss einer Ausbildung ei...
- FG des Saarlandes 12.6.2001, SIS 02 82 17, Kindergeld, Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, keine Berufsausbildung mangels Ausbildung...
- FG Köln 8.3.2001, SIS 01 83 84, Kindergeld, Berechnung der Übergangszeit: Soweit es um die Frage geht, ob Einkünfte des Kindes in einer Ü...

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