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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 82/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, BewG § 1
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Hausstand, Wohnung
Rechtsfrage: Auslegung des Wohnungsbegriffs bei doppelter Haushaltsführung eines Alleinstehenden. Erfordert der Begriff "eigener Hausstand", dass nach der heutigen Verkehrsauffassung neben einer Küche oder Kochgelegenheit auch eine eigene Sanitäreinheit mit Bad oder Dusche und Toilette vorhanden ist und somit die Unterkunft den bewertungsrechtlichen Kriterien einer Wohnung entsprechen muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.08.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 3262/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 77
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 09 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2004
Erledigungs-Az: VI R 82/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 41 15