Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 1/25 (BFH)
§§: TabStG § 23 f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2, TabStG § 1 b Satz 1, TabStG § 1 b Satz 2, TabStG § 4 Nr. 3
Schlagwörter Tabaksteuer, Steuerentstehung, Steuerzeichen, Besitz, Ware
Rechtsfrage: Tabaksteuer - Substitute für Tabakwaren - Steuerentstehung bei Inbesitzhalten von Tabakwaren ohne Steuerzeichen: Handelt es sich bei § 23 f Abs. 1 Nr. 4 Alternative 2 des Tabaksteuergesetzes in der ab 13.2.2023 geltenden Fassung des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (TabStG) um einen Auffangtatbestand, der allgemein das Inbesitzhalten von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs erfasst, wenn die Steuer im Steuergebiet noch nicht erhoben wurde? Sieht § 23 f Abs. 1 Nr. 4 Alternative 2 TabStG eine Einschränkung für Altwaren vor, die vor dem 1.7.2022 in den steuerrechtlich freien Verkehr gelangt sind? Ist § 23 f TabStG auf Substitute für Tabakwaren gemäß § 1 b Satz 1 TabStG anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.12.2024
Vorinstanz/AZ: 4 K 507/24 VTa
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 01 48