
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/24 (BFH) |
§§: | EStG § 8 Abs. 2 Satz 11, EStG § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Gehalt, Umwandlung, Sachbezug, Kreditkarte, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Genügt die Gehaltsumwandlung nach dem sogenannten Geldkartenmodell zu einem gewährten Sachbezug (im Streitjahr monatlich 44 Euro) nicht dem Zusätzlichkeitserfordernis im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 11 i.V.m. § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, da es an einem "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" mangelt? Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des mit dem JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl. 2020 I S. 3096, BStBl. 2021 I S. 6) neu eingeführten § 8 Abs. 4 EStG rückwirkend für den Lohnsteuerabzug ab Beginn des Jahres 2020. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 30.08.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1285/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 16 12 |