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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-770/22 (EuGH) |
§§: | VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 43, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 44, VO (EU) Nr. 952/2013 Art. 45 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Zollkodex, Vollstreckbarkeit, Steuerbescheid, Eigenmittel |
Rechtsfrage: | Können die Art. 43, 44 und 45 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 dahin ausgelegt werden, dass danach nationale Rechtsvorschriften, die die sofortige Vollstreckbarkeit von erstinstanzlichen Urteilen nationaler Gerichte vorsehen, mit denen Steuerbescheide, die die Eigenmittel der Europäischen Union betreffen, ganz oder teilweise aufgehoben werden, mit dem Unionsrecht unvereinbar sind? |
Vorinstanz: | Commissione tributaria provinciale di Genova (Italien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2023 Nr. C 121 S. 5 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs C-770/22 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 93 |