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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/24 (BFH) |
§§: | FGO § 63, FVG § 5 Abs. 1 |
Schlagwörter | Passivlegitimation, Kindergeld, Zuständigkeit, Familienkasse |
Rechtsfrage: | Passivlegitimation der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg): Ist der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022, soweit er die Zuständigkeit der Familienkasse Sachsen-Anhalt Nord der Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, Standort Magdeburg, betrifft, hinreichend bestimmt mit der Folge, dass ein Zuständigkeitswechsel auf den Zentralen Kindergeldservice wirksam ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.06.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 140/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 11 05 |