Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/04
§§: UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Factoring, Forderungskauf, Vorsteuerberichtigung
Rechtsfrage: Die Kommanditisten einer KG kauften unter Abzug eines sog. Sanierungsabschlags Forderungen auf, die Handwerker gegen die KG hatten und wandelten diese in verzinsliche Darlehensforderungen gegen die KG um. Später verzichteten sie unter gleichzeitiger Umwandlung des Schuldbetrags in Kapitalrücklagen auf den Ausgleich der Verbindlichkeiten. Mindern sich die Verbindlichkeiten der KG in Höhe des von den Handwerkern getragenen Forderungsverzichts, so dass die Vorsteuern zu Recht gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG berichtigt wurden? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.07.2003
Vorinstanz/AZ: 15 K 5979/99 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 26 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.01.2005
Erledigungs-Az: V R 21/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 22 47