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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 2/12 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 2 a, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, KStG § 31 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Aktie, Wertpapierleihe, Dividenden-Stripping, Wirtschaftliches Eigentum, Kapitalertragsteuer, Anrechnung
Rechtsfrage: Ist im Falle einer nur wenige Tage dauernden Wertpapierleihe über den Dividendenstichtag der Verleiher als wirtschaftlicher Eigentümer der Wertpapiere und Gläubiger der Kapitalerträge anzusehen? Ist er infolgedessen zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge berechtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 24.11.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 22/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 351
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.04.2014
Erledigungs-Az: I R 2/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 25 66