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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 26/21 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 31 Satz 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Bruttoarbeitslohn, Nettolohnvereinbarung, Negative Einnahmen, Steuervergütung |
Rechtsfrage: | Ist der Bruttoarbeitslohn bei einer Nettolohnvereinbarung betragsmäßig um das Kindergeld zu reduzieren, wenn das Kindergeld vereinbarungsgemäß an den Arbeitgeber ausgezahlt wird? - Ist die Auszahlung des Kindergelds an den Arbeitgeber wirtschaftlich mit einer Steuererstattung an den Arbeitgeber bzw. mit einer Lohnrückzahlung vergleichbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2577/20 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 02 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.02.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 26/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 07 66 |