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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 14/17 (BFH)
§§: AO § 256, EStG § 5 b, AO § 150 Abs. 8
Schlagwörter Zwangsgeldfestsetzung, elektronische Übermittlung, Bilanz
Rechtsfrage: Ist auf die elektronische Übermittlung der Bilanz zu verzichten, weil bei der Klägerin als führendes Unternehmen für Sicherheitstechnik aufgrund der Eigenart des Betriebs und der dort erzeugten Produkte ein erhöhtes Ausspähungsrisiko besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.03.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 149/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2018
Erledigungs-Az: VII R 14/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 14 41