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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 34/19 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 6 Abs. 2 |
Schlagwörter | Aktive Rechnungsabgrenzung, Geringe Bedeutung, Bilanzierung, Wahlrecht |
Rechtsfrage: | Besteht für Beträge von geringer Bedeutung (z.B. Versicherungen, Werbung, Kfz-Steuer) hinsichtlich der Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ein Bilanzierungswahlrecht? Ist hinsichtlich der Frage, wann ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt, eine analoge Anwendung der jeweiligen Grenze des § 6 Abs. 2 EStG möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1626/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 11 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2021 |
Erledigungs-Az: | X R 34/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zum Teil begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Revision zum Teil unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 14 44 |