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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 45/02
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter Berufsverband, Versicherung, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG: Ist eine Vereinigung als Berufsverband anzuerkennen, weil ihr Wirken für die Interessen ihrer Mitglieder in einem eng begrenzten Bereich auch als ein Wirken für allgemeine Interessen anzusehen ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.09.2000
Vorinstanz/AZ: 13 K 3298/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 10 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.06.2003
Erledigungs-Az: I R 45/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 46 54