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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 24/21 |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 2, GG Art. 140, WRV Art. 137 Abs. 3, GrEStG § 3 Abs. 2 Satz 1, GrEStG § 4 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Kirche, Steuerbefreiung, Freigebige Zuwendung |
Rechtsfrage: | Kann die Zusammenlegung von Kirchengemeinden Grunderwerbsteuer auslösen? Löst die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde Grunderwerbsteuer aus, wenn zu deren Vermögen Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 364/21 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 11 94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2023 |
Erledigungs-Az: | II R 24/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 13 92 |