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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 25/99
§§: EStG § 10d Abs. 3, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Verlustabzug, Verlustfeststellung, Grobes Verschulden
Rechtsfrage: 1. Ist Voraussetzung für den erstmaligen Erlaß eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 Satz 4 EStG 1990, daß der zugrundeliegende Steuerbescheid (hier: positiver Gesamtbetrag der Einkünfte, Steuerfestsetzung 0,-- DM) noch entsprechend geändert werden kann? - 2. Steht der Bescheidänderung (Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes) entgegen, daß die Steuerpflichtigen ihren Steuerberater über den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht entsprechend unterrichtet hatten? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.01.1999
Vorinstanz/AZ: 15 K 4043/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2001
Erledigungs-Az: XI R 25/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 01 64