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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 13/20 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Erkrankung |
Rechtsfrage: | Wie ist § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG bei einer nur vorübergehenden Erkrankung des Kindes auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 24/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 05 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.08.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 13/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 01 46 |