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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 33/98 |
§§: | EStG § 10 b Abs. 4 Satz 2, AO 1977 § 52 |
Schlagwörter | Haftung, Spende, Verein, Verwendung, Satzung |
Rechtsfrage: | Haftung gem. § 10b Abs. 4 EStG wegen zweckwidriger Verwendung von Spendengeldern eines zum Zwecke der staatsbürgerlichen Bildung der Gesellschaft eingetragenen Vereins (massive Beeinflussung der politischen Willensbildung durch Anzeigenkampagne). Ist insoweit auf die Gesamtaktivitäten des Vereins oder auf eine evtl. Fehlverwendung durch einzelne Handlungen abzustellen? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 4882/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.1999 |
Erledigungs-Az: | XI R 63/98 |
Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: XI R 63/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 05 43 |