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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 2389/09 (BVerfG) |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 41 Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 a Abs. 2, FördG § 1, FördG § 2, FördG § 3, FördG § 4 Abs. 1 Satz 5, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Abschreibung, Anzahlung, Bekanntwerden, Grundstück, Herstellung, Neue Tatsache, Rückabwicklung, Rückwirkendes Ereignis, Sonderabschreibung, Änderung, Vertrag |
Rechtsfrage: | Materiell vorläufiger Charakter von Abschreibungen auf Anzahlungen und Teilherstellungskosten - Rückabwicklung eines Bauvertrags keine nachträglich bekanntgewordene Tatsache? - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 25.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 13/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2009 S. 1801 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 32 49 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 17.02.2010 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 2389/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |