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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 2/17 (BFH) |
| §§: | KStG § 32 a Abs. 1 Satz 1, AO § 170 |
| Schlagwörter | Änderung, Festsetzungsverjährung, Ablaufhemmung, Heilung |
| Rechtsfrage: | Kann ein Steuerbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem eine vGA zuzurechnen ist, nach § 32 a Abs. 1 KStG aufgehoben oder geändert werden, obwohl gegenüber der Körperschaft der Körperschaftsteuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung der vGA noch nicht erlassen, aufgehoben oder geändert worden ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 06.10.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 8191/14 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 04 75 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.12.2019 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 2/17 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 06 80 |