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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1414/02 (BVerfG) |
§§: | AnfG a.F. § 3 Abs. 1 Nr. 2, AO § 191 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Duldungsbescheid, Verfassungsmäßigkeit, Eigentum, Anfechtungstatbestand |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Rechtsfragen zum Duldungsbescheid unter Berücksichtigung des alten und neuen AnfG; Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des Eigentums durch den Anfechtungstatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG. a.F. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 07.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | VII B 14/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2002 S. 757 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 67 06 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 04.03.2004 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 317/04 |
Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: 1 BvR 317/04 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |