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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 37/09 (BFH) |
| §§: | MinöStG § 25 a, AO § 171 Abs. 3 a, AO § 89 |
| Schlagwörter | Mineralölsteuer, Vergütung, Erstattung, Verjährung, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Wiedereinsetzung |
| Rechtsfrage: | Wird mit der Einreichung des Antrags auf vollständige Vergütung der Mineralölsteuer nach § 25 Abs. 1 MinöStG konkludent die Vergütung nach § 25 a MinöStG mit beantragt? - Entsteht der Vergütungsanspruch nach § 25 a MinöStG erst mit der Antragstellung, mit der Folge, dass die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Kalenderjahres der wirksamen Antragstellung zu laufen beginnt? - Hindert der Einspruch gegen die Ablehnung der Vergütung nach § 25 Abs. 1 MinöStG den Ablauf der Festsetzungsfrist für den gesamten Vergütungsanspruch hinsichtlich der MinÖSt? - Wäre wegen Festsetzungsverjährung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da die Behörde schuldhaft gehandelt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Sächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 24.06.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 178/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 24 02 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 08.06.2010 |
| Erledigungs-Az: | VII R 37/09 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 32 69 |