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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 66/04
§§: EigZulG § 11 Abs. 4, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Neue Tatsache, Neue Beweismittel, Nachträgliches Bekanntwerden
Rechtsfrage: Begriff des "nachträglichen Bekanntwerdens" in § 11 Abs. 4 EigZulG: Ist für die Frage der "Neuheit" einer Tatsache oder eines Beweismittels nicht der Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Eingabewertbogens für die maschinelle Bearbeitung des Eigenheimzulagenbescheids als Ausdruck der abschließenden Willensbildung maßgebend, sondern der Zeitpunkt entscheidend, in dem der Eigenheimzulagenbescheid den Machtbereich des Finanzamts verlässt, d.h. der Tag der Aufgabe zur Post? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.08.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 1160/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 19 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2005
Erledigungs-Az: IX R 66/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 48