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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 26/98
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 18 Abs. 3, EStG § 24 Nr. 2
Schlagwörter Schuldzinsen, Betriebsausgabe, Privat, Nachträgliche Betriebsausgabe, Einbringung, Veräußerung, Anteil, Verwendung
Rechtsfrage: Sind Schuldzinsen für ein Darlehen, das ein Sozius zur Umschuldung einer Verbindlichkeit, die in seiner früheren Einzelpraxis entstanden ist, verwendet, in vollem Umfang als Sonderbetriebsausgaben abziehbar, wenn er die Einzelpraxis gegen Zuzahlung (Veräußerungsvorgang) in eine Sozietät eingebracht und mit dem Veräußerungserlös private Steuerschulden und ein Einfamilienhaus finanziert hat? Ist die Rechtsprechung zum Schuldzinsenabzug als nachträgliche Betriebsausgaben nach Veräußerung eines Mitunternehmeranteils anzuwenden?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 21.04.1998
Vorinstanz/AZ: 11 K 84/96
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1045
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.1999
Erledigungs-Az: XI R 26/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 50 12