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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 46/04 |
§§: | AO 1977 § 179, AO 1977 § 183, AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 122, FöGbG § 4 |
Schlagwörter | Bekanntgabe, Feststellungsbescheid, Gesellschafterwechsel, Empfangsvollmacht, Wirksamkeit, Sonderabschreibung, Fördergebiet |
Rechtsfrage: | 1. Wirksame Bekanntgabe eines Feststellungsbescheides nach Gesellschafterwechsel: Sind nach einem vollständigem Gesellschafterwechsel im Wege der Einzelrechtsnachfolge die neuen Gesellschafter Bekanntgabeempfänger des Feststellungsbescheides für einen Zeitraum, der vor dem Gesellschafterwechsel liegt? Können die neuen Gesellschafter eine bestehende Empfangsbevollmächtigung für ein zurückliegendes Jahr wirksam widerrufen? - 2. Inanspruchnahme von Sonderabschreibung nach § 4 FördG: Sperrt die durch die Altgesellschafter einer GbR nach ihrem gesamten Ausscheiden (abredewidrig) beantragte und gewährte Sonderabschreibung für 1995 (= Jahr vor dem Gesellschafterwechsel) die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung für 1997 für die neuen Gesellschafter? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IV 1311/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 372 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 15 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 46/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |