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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 22/11 (BFH)
§§: StromStG § 9, UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Stromsteuer, Steuerbegünstigung, Erlaubnis, Verschmelzung
Rechtsfrage: Geht eine nach § 9 Abs. 4 StromStG erteilte Erlaubnis, begünstigten Strom entnehmen zu dürfen, bei Verschmelzung einer juristischen Person (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.03.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 2741/10 VE, VSt
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.11.2011
Erledigungs-Az: VII R 22/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 41 60