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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 10/14 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Betriebsausgabe, Drittaufwand, Wirtschaftliches Eigentum |
Rechtsfrage: | Können Aufwendungen für Schuldzinsen und AfA im Wege des Drittaufwands beim Nichteigentümer-Ehegatten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit anerkannt werden, wenn Darlehensnehmer zwar der Eigentümer-Ehegatte ist und Zins- und Tilgungsleistungen von einem sog. Oder-Konto erfolgen, die Mittelzufuhr zu diesem Konto jedoch nahezu ausschließlich durch die Einnahmen des Nichteigentümer-Ehegatten aus der Ausübung der selbständigen Tätigkeit in den durch den Eigentümer-Ehegatten überlassenen Räumlichkeiten erfolgt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 407/13 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 10 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 10/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 08 89 |